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BGV A3 Prüfung (ehemals VBG 4 Prüfung)

Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A31), Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, verweist auf DIN EN 60204-T1. Diese Vorschriften fordern, daß elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und – nach einer Änderung oder Instandsetzung – vor der Wiederinbetriebnahme sowie in bestimmten Zeitabständen zu prüfen sind.
Diese BGV A3 Prüfung ist Pflicht und sichert Sie im etwaigen Schadensfall u. a. gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherungsgesellschaften ab.

LÖMI führt die Prüfung gem. BGV A3 im Hause durch, d. h. Auslieferung der Anlage bereits mit Prüfung und Prüfungsprotokoll. Die Prüfung ist in unseren Anlagenpreisen enthalten.

Darüber hinaus führen wir gerne Ihre Turnusprüfungen durch – auch an Fremdanlagen.

Weitere sicherheitsrelevante Qualitätsmerkmale finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
 

1)  BGV:  Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (= BG-Vorschrift)
  BGV A3:  Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; vor 01.01.2005: BGV A2; ehemals VBG 4
 

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